Mittendrin in Stuttgart – mittendrin zwischen Herausforderungen und Möglichkeiten – gestaltet ihr die Chancen von morgen, entwickelt Ideen und findet gemeinsam Lösungen.
Ihr seid Stuttgart! – Und lasst mit unserer Unterstützung eure Vision für Stuttgart Wirklichkeit werden. Wir fördern und finanzieren eure Projektideen bis zu fünf Jahre.
Egal, ob vor der eigenen Haustür oder kesselweit, ob großes oder kleines Team, ob als einzelne Organisation oder in Kooperation – wir sehen kreatives und mutiges Vorangehen als Mehrwert für eine Stadt, die alle einbindet.
Gemeinsam mittendrin statt nur dabei.
Eine gemeinsame Förderinitiative von Mercedes-Benz und der Bürgerstiftung Stuttgart.
Wen und was fördern wir?
Mut zu Neuem – Ausbau von Bewährtem
Wir wollen Praxis stärken und legen dabei den Fokus auf die Wirkung der Projektaktivitäten. Ihr könnt sowohl ein neues Projekt umsetzen oder ein bestehendes Projekt ausbauen.
Grundlegende Fördervoraussetzungen sind ein Gemeinnützigkeitsnachweis oder eine Kooperation mit einer gemeinnützigen Organisation.
Die Förderschwerpunkte
Wege aus der Armut
Gefördert werden Projekte, die Menschen dazu ermächtigen, ihre Stärken zu nutzen, um ihre Lebenssituation zu verbessern und aktiver an der Gesellschaft teilzuhaben.
Migrationsgesellschaft
Gefördert werden Projekte, die Menschen mit Migrationsgeschichte unterstützen, ihre vielfältigen Ressourcen zu nutzen und gleichberechtigt in die Gesellschaft einzubringen.
Teilhabe von Kindern und Jugendlichen
Gefördert werden Projekte, die Kinder und Jugendliche nachhaltig in ihrer Teilhabe stärken.
Die Prozessbeschreibung
Die Bürgerstiftung Stuttgart hat im Sommer 2023 in Kooperation mit Mercedes-Benz einen Beteiligungsprozess ins Leben gerufen und in enger Zusammenarbeit mit starken Partnern aus der Zivilgesellschaft, der Sozialwirtschaft und der Stadt Stuttgart eine Ausschreibung für die Förderschwerpunkte Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, Integration und Wege aus der Armut erarbeitet.
Die offene Ausschreibung stieß auf große Resonanz: 145 gemeinnützige Organisationen bewarben sich mit rund 160 Projekten. Eine unabhängig und multiperspektivisch besetzte Jury, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft, des Non-Profit-Sektors, der Stadt Stuttgart, der Wissenschaft und Mercedes-Benz wählte 23 Projekte aus. Die Bürgerstiftung Stuttgart koordinierte und moderierte den gesamten Prozess.
Jetzt: Neue Ausschreibungsrunde 2026
Die Förderinitiative geht in die nächste Runde! 2026 haben geeignete Projekte erneut die Möglichkeit, sich um eine Förderung zu bewerben, diesmal für einen Förderzeitraum von zwei Jahren.
Mehr über die bereits ausgewählten Projekte und alle Informationen zur Förderinitiative unter: www.buergerstiftung-stuttgart.de/mittendrin
Die wichtigsten Termine im Überblick
Antragsfrist
15. November 2026 bis 15. Dezember 2026
Online-Beratungstermine
(ohne Anmeldung)
25. November, 17:00 bis 18:30 Uhr und
07. Dezember, 17:00 bis 18:30 Uhr
Bekanntgabe
der Förderentscheidung
Mitte März 2027
Beginn
der Projektförderungen
Ab 01.04.2027
Häufig gestellte Fragen (FAQs):
Die Mercedes-Benz AG als Spenderin der Fördermittel möchte den gesellschaftlichen Zusammenhalt am Hauptsitz Stuttgart nachhaltig stärken und die Teilhabechancen der Menschen in der Stadtgesellschaft langfristig verbessern.
Die Bürgerstiftung Stuttgart arbeitet schwerpunktmäßig zu den Themen Armut, Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, Integration und bürgerschaftliches Engagement und entwickelt auf die Zukunft gerichtete neue Projekte und Netzwerke. Gemeinsam haben wir die Förderinitiative “Mittendrin – Chancen für morgen gestalten” entwickelt.
Gesellschaftlicher Zusammenhalt beginnt vor der eigenen Haustür mit einer aktiven Zivilgesellschaft voller Mut zu Ideen und Umsetzung. Die Förderung möchte dazu beitragen, dass Stuttgart eine Stadt wird, die alle mit einbezieht und sich für alle weiterentwickelt. Dafür begrüßen wir langfristiges Engagement und nachhaltige Konzepte.
Die Mercedes-Benz AG spendet für die von der Jury ausgewählten Gewinnerprojekte eine festgelegte Summe über einen Zeitraum von maximal 5 Jahren. Durch die direkte Spende der Mercedes-Benz AG an die begünstigten Organisationen entsteht ausschließlich zwischen diesen Parteien ein Rechtsverhältnis.
Die Bürgerstiftung Stuttgart koordiniert den Ausschreibungsprozess und begleitet die ausgewählten Projekte über den beantragten Förderzeitraum.
Wege aus der Armut
Gefördert werden Projekte, die sich insbesondere an Menschen richten, die von einer oder mehreren Armutsdimensionen negativ betroffen sind.
Teilhabe von Kindern und Jugendlichen
Gefördert werden Projekte, die sich insbesondere an junge Menschen zwischen 0 und 27 Jahren wenden.
Migrationsgesellschaft
Gefördert werden Projekte, die insbesondere Menschen mit Migrationsgeschichte einbeziehen.
Antragsberechtigt sind Organisationen und Projekte, die für eine offene Stadtgesellschaft stehen und demokratische Grundwerte vertreten. Zur finanziellen Förderung ist ein Gemeinnützigkeitsnachweis erforderlich. Dieser kann bei kleinen Initiativen ohne Gemeinnützigkeit oder Rechtsfähigkeit in Kooperation mit einer gemeinnützigen Organisation übernommen werden. Die Bürgerstiftung Stuttgart unterstützt und berät hier ggf. bei der Suche nach möglichen Kooperationspartner:innen. Die Projektaktivitäten müssen in Stuttgart stattfinden.
Anträge können nur von Nichtregierungsorganisationen gestellt werden. Verwaltungseinheiten können als Kooperationspartner:innen im Projektkontext auftreten, sind aber nicht antragsberechtigt. Politische Parteien und ihre Jugendorganisationen sind weder antrags-, noch förderberechtigt.
Die Projektaktivitäten müssen in Stuttgart stattfinden.
Das ist möglich. Es können auch bereits bestehende Projekte gefördert werden, die sich in der Praxis bewährt haben. Wichtig ist, dass ein eindeutiges Weiterentwicklungspotenzial des Projektes aufgezeigt wird.
Mindestens 10.000 € pro Jahr.
Maximal 75.000 € pro Jahr.
Beides ist möglich.
Die Laufzeit beträgt 2 Jahre, inklusive Vor- und Nachbereitungszeit, beginnend ab 01.04.2027.
Gefördert werden:
- Personalmittel (Orientierung an branchenüblichen Tarifen, Löhne müssen fair und nachvollziehbar sein)
- Sachmittel (u.a. Verpflegung, Fahrtkosten, Raummieten, Verbrauchsmittel, Ausstattung, Honorare, Materialien für Öffentlichkeitsarbeit, Schulungs- und Qualifizierungskosten, Veranstaltungskosten)
- Mittel für Ehrenamts-/ Übungsleiterpauschalen
- Mittel für Verwaltungs-/ Managementpauschalen
Alle Projektausgaben müssen unmittelbar in die Umsetzung der geplanten Projektaktivitäten fließen. Die Projektausgaben müssen angemessen und nachvollziehbar sein. Es gilt der Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Mittelverwendung. Es werden keine Einzelfallhilfen gefördert.
Pro Organisation kann nur ein Antrag innerhalb eines Förderschwerpunktes eingereicht werden. Mehrere Anträge einer Organisation können bewilligt werden, sofern die eingereichten Projekte unterschiedliche Förderschwerpunkte haben.
Der Antrag wird online unter
www.mittendrin-stuttgart.de/foerderantrag eingereicht.
Fristende ist der 15. Dezember 2026. Ein Nachreichen von Anträgen ist nicht möglich.
- Satzung der antragstellenden Organisation
- Gemeinnützigkeitsnachweis
- Jahresabschluss, Kassenprüfbericht oder ähnliches der antragstellenden Organisation
- Jahresbericht aus 2024 und/oder 2025 der antragstellenden Organisation
- Budgetplan
Der Budgetplan muss die Kostenkalkulation für die gesamte Projektlaufzeit enthalten, daraus ergibt sich die beantragte Fördersumme für das Projekt. Die einzelnen Kostenpunkte müssen angemessen und nachvollziehbar sein. Hierfür steht eine Exel-Datei als Vorlage zur Verfügung.
- Projekte müssen den Förderschwerpunkt konkret adressieren
- Projekte müssen über eine nachvollziehbare Projektlogik verfügen
- Projekte haben ein klar formulierte Wirkungsziele
- Die geplanten Projektaktivitäten- und maßnahmen müssen realistisch umsetzbar sein
- Die Projektkonzeption muss mit konkreten Handlungsmaßnahmen verknüpft sein
- Der Mitteleinsatz für die Projektumsetzung muss angemessen sein
- Projekte müssen einen sichtbaren Empowermentansatz verfolgen
- Projekte müssen einen direkten Zugang zu Adressat:innen haben
- Orientierung an Bedarfen der Adressat:innen
- Aktive Beteiligung und Einbezug der Adressat:innen
- Projekte sollen keine Doppelstrukturen schaffen
- Bereits bestehende Projekte müssen Weiterentwicklungspotenziale benennen
Die Bürgerstiftung Stuttgart begleitet die Projekte während des Förderzeitraums und unterstützt sie dabei, ihre Projektaktivitäten bestmöglich umzusetzen. Verpflichtend ist die Teilnahme der geförderten Projekte an zwei Netzwerktreffen pro Jahr, bei dem sich die Projekte untereinander kennenlernen und austauschen werden.
Checkliste zur Antragstellung:
- Die Projektziele und Maßnahmen wurden konkret benannt.
- Die Projektziele sind realistisch und beziehen sich konkret auf einen der Förderschwerpunkte.
- Der Budgetplan bezieht sich nachvollziehbar auf die Projektumsetzung. Die geplanten Ausgaben sind aufgeschlüsselt und umfassen min. 10.000 € und max. 75.000 € / Jahr.
- Der Förderzeitraum beträgt zwei Jahre und ist so gewählt, dass er auch die Vor- und Nachbereitung des Projekts abdeckt.
- Eine nicht rechtsfähige Initiative oder nicht gemeinnützige Organisation kooperiert mit einer gemeinnützigen Nichtregierungsorganisation.
- Bei Kooperationsprojekten geht die inhaltliche und strukturelle Gestaltung der Kooperation aus dem Antrag hervor.
- Bestehende Projekte benennen das Weiterentwicklungspotenzial, das sich durch die Förderung ergeben würde.
